Belgier mit einem Wohnsitz in Belgien können ein Zertifikat für eine Impfung anfordern, die im Ausland erfolgt ist. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Impfung muss mit einem in Belgien anerkannten Impfstoff erfolgt sein.
- Die Impfung hat auf dem EWR-Gebiet oder in der Schweiz stattgefunden (alle Länder der EU + Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein).
- Sie verfügen über eine Nationalregisternummer oder BIS-Nummer mit Hauptwohnsitz Belgien. In allen anderen Fällen stellt Belgien keinz Impfnachweis zur Verfügung. Der Impfnachweis wird dann von dem Land erstellt und bereitgestellt, in dem die Impfung stattgefunden hat.